Refinanzierung der Investitionsaufwendungen bei geförderten PflegeheimenProbleme der Berechnung des von Heimbewohnern zu zahlenden Investitionsbetrages
Griep, H. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 4 · S. 153 bis 158
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 82 Abs. 2 SGB XI dürfen in der Pflegevergütung und in den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung keine Aufwendungen berücksichtigt werden für die in § 82 Abs. 2 Nr. 1 - 5 genannten Kostenfaktoren. Das sind abschreibungsfähige Anlagegüter, Grundstück, Miete, Pacht, Anlaufund Schließungsaufwenden. In seiner Untersuchung kommt der Autor zum dem Schluss, dass für die Berechnung des mit dem Heimbewohner abzurechnenden Investitionsbetrages aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in erster Linie normative landesrechtliche, sondern betriebswirtschaftlich relevante Berechnungsfaktoren maßgeblich sind.