CareLit Fachartikel

Refinanzierung der Investitionsaufwendungen bei geförderten PflegeheimenProbleme der Berechnung des von Heimbewohnern zu zahlenden Investitionsbetrages

Griep, H. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 4 · S. 153 bis 158

Dokument
85389
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Griep, H.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
153 bis 158
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach § 82 Abs. 2 SGB XI dürfen in der Pflegevergütung und in den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung keine Aufwendungen berücksichtigt werden für die in § 82 Abs. 2 Nr. 1 - 5 genannten Kostenfaktoren. Das sind abschreibungsfähige Anlagegüter, Grundstück, Miete, Pacht, Anlaufund Schließungsaufwenden. In seiner Untersuchung kommt der Autor zum dem Schluss, dass für die Berechnung des mit dem Heimbewohner abzurechnenden Investitionsbetrages aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in erster Linie normative landesrechtliche, sondern betriebswirtschaftlich relevante Berechnungsfaktoren maßgeblich sind.

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER PRAXIS HÖHE PFLEGEHEIME RECHTSPRECHUNG ORTHOPÄDIE GYNÄKOLOGIE PATIENTEN ZULASSUNG ANÄSTHESIE RADIOLOGIE BEVÖLKERUNG PflegeRecht Neuwied