CareLit Fachartikel

Direktionsrecht - Nachtwache im Zwei-Tage-Rhythmus - Personelle AuswahlentscheidungGewO § 106 Satz 1; BGB § 315 Abs. 3

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 4 · S. 164 bis 168

Dokument
85392
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
164 bis 168
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 23.09.2004 stellt das Bundesarbeitsgericht fest, dass der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen näher bestimmen kann, wenn keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen sind. Der Arbeitgeber muss auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

Schlagworte

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