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Direktionsrecht - Nachtwache im Zwei-Tage-Rhythmus - Personelle AuswahlentscheidungGewO § 106 Satz 1; BGB § 315 Abs. 3
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 4 · S. 164 bis 168
Dokument
85392
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 23.09.2004 stellt das Bundesarbeitsgericht fest, dass der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen näher bestimmen kann, wenn keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen sind. Der Arbeitgeber muss auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSSCHUTZ
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
KINDERBETREUUNG
MENSCHEN
ARBEITSPLATZ
RECHTSPRECHUNG
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