CareLit Fachartikel

Medizinethische und praxisorientierte Stellungnahme zum Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts von: Humanistischer Verband Deutschlands e.V. Januar 2005

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 4 · S. 193 bis 200

Dokument
85397
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
193 bis 200
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Humanistische Verband Deutschlands stellt fest, dass der Gesetzentwurf von Respekt vor der individuellen Entscheidung des Betroffenen mittels einer Patientenverfügung zeugt. Der Gesetzentwurf schließt sich der Auffassung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung an. Vor allem enthalte der Entwurf die dringend notwendige Klarstellung, dass es bei einem vom Betroffenen selbst verfügten Behandlungsverzicht nicht auf einen irreversiblen tödlichen Verlauf bzw. überhaupt auf das Stadium einer Erkrankung ankommen kann.

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG VERTRAUEN PATIENTEN ES PRAXIS ÄRZTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG BERATUNG MENSCHEN VERSTÄNDNIS LEBEN TOD RECHTSPRECHUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN VERHALTEN PERSONEN