CareLit Fachartikel
Medizinethische und praxisorientierte Stellungnahme zum Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts von: Humanistischer Verband Deutschlands e.V. Januar 2005
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 4 · S. 193 bis 200
Dokument
85397
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Humanistische Verband Deutschlands stellt fest, dass der Gesetzentwurf von Respekt vor der individuellen Entscheidung des Betroffenen mittels einer Patientenverfügung zeugt. Der Gesetzentwurf schließt sich der Auffassung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung an. Vor allem enthalte der Entwurf die dringend notwendige Klarstellung, dass es bei einem vom Betroffenen selbst verfügten Behandlungsverzicht nicht auf einen irreversiblen tödlichen Verlauf bzw. überhaupt auf das Stadium einer Erkrankung ankommen kann.
Schlagworte
PATIENTENVERFUEGUNG
VERTRAUEN
PATIENTEN
ES
PRAXIS
ÄRZTE
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
BERATUNG
MENSCHEN
VERSTÄNDNIS
LEBEN
TOD
RECHTSPRECHUNG
PATIENTENVERFÜGUNGEN
VERHALTEN
PERSONEN