CareLit Fachartikel
Arzneimittelversand aus den Niederlanden entspricht nicht deutschem Recht
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 46 bis 55
Dokument
85405
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein eingetragener Verein, zu dessen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Der Beklagte ist ein niederländischer Apotheker und Inhaber der Internet-Domain 0800Doc.Morris.com. Der Kläger vertritt die Ansicht, die Internet-Aktivitäten des Beklagten stellten einen Versandhandel von Arzneimitteln dar und verstießen gegen § 43 Abs. 1 AMG.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
APOTHEKE
BUNDESGERICHTSHOF
NIEDERLANDE
BEDARFSPLANUNG
VERBOT
APOTHEKER
SPRACHE
ZULASSUNG
BERATUNG
GESUNDHEIT
VERHALTEN
APOTHEKEN
WERBUNG
INTERNET