CareLit Fachartikel

Arzneimittelversand aus den Niederlanden entspricht nicht deutschem Recht

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 46 bis 55

Dokument
85405
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
46 bis 55
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein eingetragener Verein, zu dessen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Der Beklagte ist ein niederländischer Apotheker und Inhaber der Internet-Domain 0800Doc.Morris.com. Der Kläger vertritt die Ansicht, die Internet-Aktivitäten des Beklagten stellten einen Versandhandel von Arzneimitteln dar und verstießen gegen § 43 Abs. 1 AMG.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL APOTHEKE BUNDESGERICHTSHOF NIEDERLANDE BEDARFSPLANUNG VERBOT APOTHEKER SPRACHE ZULASSUNG BERATUNG GESUNDHEIT VERHALTEN APOTHEKEN WERBUNG INTERNET