CareLit Fachartikel
Wirksamkeit der Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 33 bis 48
Dokument
85408
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Prüfung der Bestimmungen der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments zur Nahrungsmittelergänzung durch den Generalanwalt hat ergeben, dass die Richtlinie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, weil wesentliche Grundsätze des Gemeinschaftsrechts wie die Erfordernisse des Rechtsschutzes, der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Die Richtlinie wird deshalb für ungültig erklärt.
Schlagworte
RICHTLINIE
VORSCHRIFTEN
NAHRUNGSERGAENZUNG
HERSTELLUNG
GERICHT
HANDEL
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
VITAMINE
ERNÄHRUNG
LEBENSMITTELSICHERHEIT
MENSCHENRECHTE
TELEFON
TELEFAX
ES
MOSKAU
MANUSKRIPTE