CareLit Fachartikel
Stevia rebaudiana ist kein Novel-Food-Produkt
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 48 bis 51
Dokument
85409
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Zulässigkeit des in Verkehr bringens verschiedener Teesorten mit dem pflanzlichen Zusatzstoff „Stevia rebaudiana Bertoni“. Die Klägerin stellt verschiedene Teesorten her und vertreibt diese. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat wegen der Verwendung von Bestandteilen der genannten Pflanze einige Teesorten als neuartige, nicht zugelassenen Lebensmittel beanstandet.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
ENTSCHEIDUNG
PFLANZE
GERICHT
VORSCHRIFTEN
Teesorten
Stevia
Rebaudiana
Vorgestellten
Streiten
Parteien
Zulässigkeit
Verkehr
Bringens
Verschiedener
Pflanzlichen