CareLit Fachartikel
Stevia rebaudiana ist kein Novel-Food-Produkt
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 48 bis 51
Dokument
85409
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Zulässigkeit des in Verkehr bringens verschiedener Teesorten mit dem pflanzlichen Zusatzstoff „Stevia rebaudiana Bertoni“. Die Klägerin stellt verschiedene Teesorten her und vertreibt diese. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat wegen der Verwendung von Bestandteilen der genannten Pflanze einige Teesorten als neuartige, nicht zugelassenen Lebensmittel beanstandet.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
ENTSCHEIDUNG
PFLANZE
GERICHT
VORSCHRIFTEN
RICHTLINIE
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
STEVIA
NAMEN
SCHREIBEN
MAGEN
HÖHE
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
ES
MENSCHEN