CareLit Fachartikel

Stevia rebaudiana ist kein Novel-Food-Produkt

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 48 bis 51

Dokument
85409
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
48 bis 51
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Zulässigkeit des in Verkehr bringens verschiedener Teesorten mit dem pflanzlichen Zusatzstoff „Stevia rebaudiana Bertoni“. Die Klägerin stellt verschiedene Teesorten her und vertreibt diese. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat wegen der Verwendung von Bestandteilen der genannten Pflanze einige Teesorten als neuartige, nicht zugelassenen Lebensmittel beanstandet.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL ENTSCHEIDUNG PFLANZE GERICHT VORSCHRIFTEN RICHTLINIE NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL STEVIA NAMEN SCHREIBEN MAGEN HÖHE ZULASSUNG UNTERLAGEN ES MENSCHEN