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Medikamente für die Lebensqualität, gegen Alters-Krankheiten und wegen der Lebensführung nur noch für Selbstzahler?Am Beispiel der Hormon-Ersatz-Therapie

Günterberg, K.; Moltz, L.; Beyer- Jupe, M. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 38 bis 40

Dokument
85464
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Günterberg, K.; Moltz, L.; Beyer- Jupe, M.
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Das GMG hat zum 1. Januar 2004 die Kostenübernahme zahlreicher Medikament neue geregelt. Neu ist: „Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, sind von der Versorgung ausgeschlossen.“ Nach den neuen Richtlinien sind auch „Arzneimittel von der Kostenübernahme ausgeschlossen, die zur Behandlung von Befunden angewandt werden, die lediglich Folge natürlicher Alterungsprozesse sind und deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist“. Der Beitrag stellt die Probleme die sich durch diese Formulierungen der Richtlinie ergeben am Beispiel der Hormon-Ersatz-Therapie dar.

Schlagworte

LEBENSQUALITAET ÄRZTE LEBENSQUALITÄT KRANKHEIT ES ÜBERGEWICHT RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG PATIENTEN THERAPIE KLIMAKTERIUM FRAUEN HITZEWALLUNGEN SCHLAF HAUT SEXUALITÄT