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Bundesverfassungsgericht stärkt massiv die Position des Zahnarztes bei GOZ-Honorarvereinbarung
Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 40 bis 41
Dokument
85465
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 2004 entschieden, dass den Zahnärzten ein Abweichen vom vorgegebenen Gebührenrahmen der GOZ gestattet ist. Denn nur auf diese Weise könne eine angemessenen Vergütung für eine qualitativ überdurchschnittlich erbrachte Leistung erzielt werden.
Schlagworte
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Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt