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Bundesverfassungsgericht stärkt massiv die Position des Zahnarztes bei GOZ-Honorarvereinbarung

Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 40 bis 41

Dokument
85465
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ihde, F.
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 2004 entschieden, dass den Zahnärzten ein Abweichen vom vorgegebenen Gebührenrahmen der GOZ gestattet ist. Denn nur auf diese Weise könne eine angemessenen Vergütung für eine qualitativ überdurchschnittlich erbrachte Leistung erzielt werden.

Schlagworte

VERGUETUNG ES PATIENTEN ADIPOSITAS RICHTLINIE ÄRZTE BERLIN LEISTUNG BERUFSAUSÜBUNG ÄRZTINNEN BERUFSGRUPPEN BERUFE HEILBERUFE GESUNDHEITSWESEN ARBEIT Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht