CareLit Fachartikel

Arzt als Absatzhelfer für Hilfsmittel? -Sanitätshaus zur Unterlassung verurteilt

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 47 bis 53

Dokument
85468
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
47 bis 53
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall betreibt der Beklagte ein Sanitätshaus, in dem er unter anderem auch Bandagen verkauft. Der Beklagte wandte sich an zahlreiche niedergelassene Ärzte und übersandte eine sog. Studieninformation sowie Bandagen. Der Beklagte forderte die Ärzte zur „Qualitätsbewertung“ der Bandagen mittels eines Fragebogens auf. Das OLG Koblenz verurteile das beklagte Sanitätshaus eine derartige Einflussnahme auf die Ärzte zu unterlassen.

Schlagworte

VERGUETUNG RECHTSPRECHUNG ES ZULASSUNG GESUNDHEIT BEVÖLKERUNG BANDAGEN ÄRZTE PATIENTEN ARBEIT THERAPIE SCHREIBEN ORTHOPÄDEN LEISTUNG HONORAR GESUNDHEITSWESEN