CareLit Fachartikel
Kostenerstattung für häusliche Krankenpflege (Blutzuckermessung)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 5 · S. 57 bis 58
Dokument
85488
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bayerische LSG München stellt in seinem Urteil vom 25.11.2004 klar, dass die Blutzuckermessung der Behandlungspflege zuzuordnen sei, nicht der Grundpflege. Zur häuslichen Krankenpflege sind u.a. jene Maßnahmen der ärztlichen Behandlung zu rechnen, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, und die üblicherweise an Pflegefachkräfte delegiert werden können.
Schlagworte
KRANKENKASSE
THERAPIE
SPEZIELLE PFLEGE
KOSTEN
STRAFRECHT
BLUTZUCKER
KOSTENERSTATTUNG
RECHTSPRECHUNG
KRANKENPFLEGE
COMPLIANCE
INJEKTIONEN
ÄRZTE
KRANKENBEHANDLUNG
HÖHE
Rechtsdepesche
Köln