CareLit Fachartikel

Schadensersatz wegen fehlender Dekubitusprophylaxe

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 5 · S. 61 bis 62

Dokument
85491
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
61 bis 62
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall macht die klagende Krankenkasse auf sie übertragene Schadensersatzansprüche ihrer Versicherten geltend. Die Versicherte bewohnt eine Altenpflegeeinrichtung der Beklagten. Im Juli 1998 wurde ein Dekubitusgeschwür im Gesäßbereich festgestellt. Nach 2 Krankenhausaufenthalten verlangt die Klägerin Ersatz der entstandenen Kosten, weil keine fachgerechten prophylaktischen Maßnahmen zur Vermeidung des Dekubitusgeschwürs durchgeführt worden seien.

Schlagworte

THERAPIE DEKUBITUSPROPHYLAXE KRANKENHAUS PFLEGEFEHLER KRANKENKASSE SCHADENSERSATZ GESÄSS BLASE FERSE WASSERSTOFF FUROSEMID HÖHE RECHTSPRECHUNG VERHALTEN Rechtsdepesche Köln