CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen fehlender Dekubitusprophylaxe
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 5 · S. 61 bis 62
Dokument
85491
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall macht die klagende Krankenkasse auf sie übertragene Schadensersatzansprüche ihrer Versicherten geltend. Die Versicherte bewohnt eine Altenpflegeeinrichtung der Beklagten. Im Juli 1998 wurde ein Dekubitusgeschwür im Gesäßbereich festgestellt. Nach 2 Krankenhausaufenthalten verlangt die Klägerin Ersatz der entstandenen Kosten, weil keine fachgerechten prophylaktischen Maßnahmen zur Vermeidung des Dekubitusgeschwürs durchgeführt worden seien.
Schlagworte
THERAPIE
DEKUBITUSPROPHYLAXE
KRANKENHAUS
PFLEGEFEHLER
KRANKENKASSE
SCHADENSERSATZ
GESÄSS
BLASE
FERSE
WASSERSTOFF
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