CareLit Fachartikel

Aufklärung durch den Heimträger über den Bezug von bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüssen

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 5 · S. 64 bis 65

Dokument
85493
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Celle stellt in seinem Urteil vom 17.2.2005 fest, dass sich ein Heimträger schadensersatzpflichtig macht, wenn er einen Heimbewohner nicht über die Möglichkeiten des Bezugs von Leistungen für einen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss aufklärt. Dies trifft auch für Personen zu, deren Vermögen zunächst ausreichend erscheint.

Schlagworte

HEIMTRAEGER SCHADENSERSATZ ABKÜRZUNGEN SCHWANGERSCHAFT ELTERN SICHERHEIT ANÄSTHESISTEN NOTFÄLLE Rechtsdepesche Köln