CareLit Fachartikel
Aufklärung durch den Heimträger über den Bezug von bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüssen
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 5 · S. 64 bis 65
Dokument
85493
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Celle stellt in seinem Urteil vom 17.2.2005 fest, dass sich ein Heimträger schadensersatzpflichtig macht, wenn er einen Heimbewohner nicht über die Möglichkeiten des Bezugs von Leistungen für einen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss aufklärt. Dies trifft auch für Personen zu, deren Vermögen zunächst ausreichend erscheint.
Schlagworte
HEIMTRAEGER
SCHADENSERSATZ
ABKÜRZUNGEN
SCHWANGERSCHAFT
ELTERN
SICHERHEIT
ANÄSTHESISTEN
NOTFÄLLE
Rechtsdepesche
Köln