CareLit Fachartikel
Haftung des Betreibers eines Geburtshauses
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 5 · S. 65 bis 66
Dokument
85494
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 7.12.2004 kommt der BGH zu der Auffassung, dass eine Hebamme, die ein Geburtshaus für ambulante Geburten betreibt, persönlich für die Behandlungsfehler eines von ihr bei Auftreten von Komplikationen hinzugezogenen Arztes haften kann.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
GEBURTSHAUS
HEBAMME
HAFTPFLICHT
SCHADENSERSATZ
BEHANDLUNGSFEHLER
SCHWANGERSCHAFT
ELTERN
SICHERHEIT
ANÄSTHESISTEN
NOTFÄLLE
HÖHE
ÄRZTE
KAUSALITÄT
Rechtsdepesche
Köln