Krankheit und Gesundheit bei Langzeitarbeitslosen
A Bahemann · Das Gesundheitswesen · 2009 · Heft 01
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es unter anderem, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder deren Dauer zu verkürzen. Wegen der vielfältigen Wechselwirkungen von gesundheitlichen Einschränkungen, Krankheit und Behinderung einerseits und Arbeitslosigkeit andererseits ist in diesem Zusammenhang erfolgreiche Beschäftigungsförderung gleichzeitig auch Gesundheitsförderung. Wenn dies nicht ausreichend gelingt, werden bei langzeitarbeitslosen Menschen („Hartz IV“) andere Träger zuständig auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II); in der Regel sind dies die sogenannten ARGEn oder auch…