Samenspender in Deutschland – liberaler als die Vorgaben des Berufsrechts?
P. Thorn, T. Katzorke, K. Daniels · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2009 · Heft 04 · S. 297-302
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer soll die Spendersamenbehandlung bei lesbischen und alleinstehenden Frauen nicht zulässig sein. Unabhängig von der Zulässigkeit ist der Spender vor allem in diesen Familienkonstellationen nicht gänzlich gegen Unterhalts- und Erbschaftsansprüche gesichert. Diese Studie untersucht in Deutschland lebende Samenspender bezüglich ihrer Bereitschaft, für unterschiedliche Gruppen zu spenden, ihrer Haltung zu Anonymität und Identifizierbarkeit und ihres Wissens über juristische Implikationen. Dreizehn von 15 Samenbanken erklärten sich bereit, an der Studie teilzu…