CareLit Fachartikel
Versicherungspflicht bei Wohnsitz in Mitgliedstaat
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 23 bis 28
Dokument
85653
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist streitig, ob die in Spanien lebende Klägerin auf Grund des Bezuges einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist, obgleich sie auch eine Rente eines spanischen Trägers der Rentenversicherung bezieht. Das BSG entscheidet, dass ein Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der sowohl eine Rente des deutschen als auch des spanischen Rentenversicherungsträgers bezieht, in der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig ist.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
PFLEGEVERSICHERUNG
RENTE
URTEIL
KRANKENKASSE
SPANIEN
Patienten Rechte
Frankfurt