CareLit Fachartikel
Zur Kostenübernahme einer sog. photodynamischen Therapie
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 28 bis 38
Dokument
85654
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien darüber, ob die beklagte Ersatzkasse der Klägerin die Kosten einer sog. photodynamischen Therapie (PDT) mit dem Arzneimittelwirkstoff Verteporfin (Handelsname Visudyne) erstatten muss. Bei einer PDT, mit der Gefäßneubildungen im Augenhintergrund beseitigt werden können, ohne die darüber liegende Netzhaut zu zerstören, wird der Arzneimittelwirkstoff in die Blutbahn injiziert und anschließend mittels nichtthermischen Laserlichts gezielt im Auge aktiviert. Dabei wird das Arzneimittel Visudyne eingesetzt.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKHEIT
LEISTUNG
KOSTEN
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
VERTEPORFIN
AUGENHINTERGRUND
Patienten Rechte
Frankfurt