CareLit Fachartikel

Zur Kostenübernahme einer sog. photodynamischen Therapie

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 28 bis 38

Dokument
85654
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
28 bis 38
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien darüber, ob die beklagte Ersatzkasse der Klägerin die Kosten einer sog. photodynamischen Therapie (PDT) mit dem Arzneimittelwirkstoff Verteporfin (Handelsname Visudyne) erstatten muss. Bei einer PDT, mit der Gefäßneubildungen im Augenhintergrund beseitigt werden können, ohne die darüber liegende Netzhaut zu zerstören, wird der Arzneimittelwirkstoff in die Blutbahn injiziert und anschließend mittels nichtthermischen Laserlichts gezielt im Auge aktiviert. Dabei wird das Arzneimittel Visudyne eingesetzt.

Schlagworte

THERAPIE KRANKHEIT LEISTUNG KOSTEN URTEIL RECHTSPRECHUNG VERTEPORFIN AUGENHINTERGRUND Patienten Rechte Frankfurt