CareLit Fachartikel
Krankenhäuser haften nicht in jedem Fall für Infektionen
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 45 bis 46
Dokument
85657
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Zweibrücken urteilt am 27. Juli 2004, dass ein Krankenhausträger nicht in jedem Fall für die Folgen einer Infektion haftet, die sich der Patient während eines Krankenhausaufenthalts zugezogen habe. Völlige Keimfreiheit lässt sich in einem Krankenhaus nicht erreichen. Deshalb zählt die Gefahr einer Infektion im Krankenhaus grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko Nur wenn der Patient nachweisen kann, dass die gebotenen hygienischen Vorkehrungen nicht eingehalten worden sind, haftet der Krankenhausträger.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRAEGER
INFEKTION
Patienten Rechte
Frankfurt