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Die Beschlussfassung der Personalvertretungen

Manderla, H.-P. · Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 5 · S. 164 bis 171

Dokument
85664
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Manderla, H.-P.
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 48
Seiten
164 bis 171
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Autor stellt fest, dass eine Verpflichtung zur Ausführung eines Beschlusses des Personalrates nicht besteht. Es besteht auch kein Anspruch des Personalrates auf Unterlassung einer möglicherweise vorgesehenen Maßnahme des Dienststellenleiters. Die Zustimmung hat nur den Charakter einer Einwilligung. Personalräte haben somit keinen einklagbaren Anspruch auf Vollzug einer Mitwirkungsoder Mitbestimmungsangelegenheit.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG GESETZ VORSCHRIFTEN ZEIT BERATUNG PERSONEN ES SCHREIBEN PRAXIS STÄRKE KRANKHEIT ARBEIT RUHESTAND RECHTSPRECHUNG WAHRSCHEINLICHKEIT GEWERKSCHAFTEN