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Keine Kostenübernahme eines nicht zugelassenen Arzneimittels in der Bundesrepublik Deutschland trotz Zulassung in anderem MitgliedstaatBundessozialgericht Urteil vom 18. Mai 2004,…

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 211 bis 218

Dokument
85685
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
211 bis 218
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 18. Mai 2004 stellt das BSG fest, dass ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel trotz seiner Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf, wenn es weder das zentrale noch das dezentrale europarechtliche Anerkennungsverfahren durchlaufen hat. Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über den Anspruch auf Kostenerstattung für eine Arzneimittel-Therapie.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG AUSLAND KOSTENERSTATTUNG ANERKENNUNG SCHWEIZ KIND PATIENTEN PRAXIS DEUTSCHLAND ZULASSUNG THERAPIE ÄRZTE ARZNEIMITTELZULASSUNG ES GESUNDHEIT