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Keine Kostenübernahme eines nicht zugelassenen Arzneimittels in der Bundesrepublik Deutschland trotz Zulassung in anderem MitgliedstaatBundessozialgericht Urteil vom 18. Mai 2004,…
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 211 bis 218
Dokument
85685
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 18. Mai 2004 stellt das BSG fest, dass ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel trotz seiner Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf, wenn es weder das zentrale noch das dezentrale europarechtliche Anerkennungsverfahren durchlaufen hat. Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über den Anspruch auf Kostenerstattung für eine Arzneimittel-Therapie.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
AUSLAND
KOSTENERSTATTUNG
ANERKENNUNG
SCHWEIZ
KIND
PATIENTEN
PRAXIS
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
THERAPIE
ÄRZTE
ARZNEIMITTELZULASSUNG
ES
GESUNDHEIT