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Aufnahme einer Stoffkombination in die sog. TraditionslisteVerwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 24 K 8167/01

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 233 bis 237

Dokument
85690
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
233 bis 237
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall hatte die Klage insgesamt Erfolg In den Entscheidungsgründen führt das Verwaltungsgericht Köln aus, dass die Klägerin einen Anspruch auf eine erneute Entscheidung der Beklagten über ihren Antrag auf Aufnahme der Stoffkombination in die sog. Traditionsliste unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes hat.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL AUFNAHME DOSIERUNG URTEIL LEISTUNG KRANKENPFLEGE KRANKENBEHANDLUNG RECHTSPRECHUNG CAMPHER HONIG SACCHARUM SACCHAROSE BRONCHITIS ZULASSUNG SCHREIBEN PHARMAKOKINETIK