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Anspruch auf Neubescheidung eines NachzulassungsantragesVerwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 24 K 8814/01
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 237 bis 242
Dokument
85691
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall wird die Beklagte unter Aufhebung des Versagungsbescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin, die Stoffkombination aus den arzneilich wirksamen Bestandteilen Campher sowie Eukalyptusöl des Fertigarzneimittels W.S. - Liquidum in der Darreichungsform Flüssigkeit zum Auftragen auf die Haut zu entscheiden und in die Aufstellung der Anwendungsgebiete für Stoffe und Stoffkombinationen gemäß § 109 Abs. 3 Satz 1 AMG aufzunehmen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
REFORM
ANPASSUNG
URTEIL
ES
ZULASSUNG
CAMPHER
EUKALYPTUSÖL
HAUT
CHLOROFORM
INHALATION
SCHREIBEN
APOTHEKEN
BESCHLEUNIGUNG
VERSTÄNDNIS