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Anspruch auf Neubescheidung eines NachzulassungsantragesVerwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 24 K 8814/01

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 237 bis 242

Dokument
85691
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
237 bis 242
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall wird die Beklagte unter Aufhebung des Versagungsbescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin, die Stoffkombination aus den arzneilich wirksamen Bestandteilen Campher sowie Eukalyptusöl des Fertigarzneimittels W.S. - Liquidum in der Darreichungsform Flüssigkeit zum Auftragen auf die Haut zu entscheiden und in die Aufstellung der Anwendungsgebiete für Stoffe und Stoffkombinationen gemäß § 109 Abs. 3 Satz 1 AMG aufzunehmen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL AUFNAHME REFORM ANPASSUNG URTEIL ES ZULASSUNG CAMPHER EUKALYPTUSÖL HAUT CHLOROFORM INHALATION SCHREIBEN APOTHEKEN BESCHLEUNIGUNG VERSTÄNDNIS