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PROVITALIS gegen ProVitalOLG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 2004 - 6 U 105/04
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 242 bis 245
Dokument
85692
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 3. Juni 2004 vertritt das OLG Koblenz die Auffassung, dass zwei Wortzeichen verwechselt werden können, wenn die Begriffe den selben Wortstamm („ProVital“) enthalten,. Dies trifft insbesondere bei ähnlichem Tätigkeitsfeld der Verwender zu. Als maßgebliche Kriterien bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr gelten vor allem die Identität bzw. der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, das Ausmaß der Unterscheidungskraft, der schutzbeanspruchenden Bezeichnung und die Branchennähe.
Schlagworte
IDENTITAET
Koblenz
Urteil
Seinem
Vertritt
Auffassung
Wortzeichen
Verwechselt
Begriffe
Selben
Wortstamm
Provital
Enthalten
Pharma Recht
Frankfurt