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PROVITALIS gegen ProVitalOLG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 2004 - 6 U 105/04

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 242 bis 245

Dokument
85692
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
242 bis 245
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 3. Juni 2004 vertritt das OLG Koblenz die Auffassung, dass zwei Wortzeichen verwechselt werden können, wenn die Begriffe den selben Wortstamm („ProVital“) enthalten,. Dies trifft insbesondere bei ähnlichem Tätigkeitsfeld der Verwender zu. Als maßgebliche Kriterien bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr gelten vor allem die Identität bzw. der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, das Ausmaß der Unterscheidungskraft, der schutzbeanspruchenden Bezeichnung und die Branchennähe.

Schlagworte

IDENTITAET ZULASSUNG CAMPHER EUKALYPTUSÖL ES KOPF ELEMENTE LITERATUR AUFMERKSAMKEIT PRAXIS INTERNET RECHTSPRECHUNG VERHALTEN Pharma Recht Frankfurt