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Rechtswegzuständigkeit bei einer KrankenkassenwerbungGVG §17Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 W 251/04

Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 52 bis 54

Dokument
85701
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 11
Seiten
52 bis 54
Erschienen: 2005-04-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

In seinem Beschluss vom 29. April 2004 stellt das OLG Koblenz fest, maßgeblich für die Rechtswegzuständigkeit sei die Frage, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits in einem Aufgabenbereich anzusiedeln sei, dessen Erfüllung den Krankenkassen unmittelbar auf Grund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliege oder ob Grundlage des geltend gemachten Anspruches im wesentlichen Normen des Zivilrechtes seien. Das Streitverhältnis werde durch privatrechtliche Normen geprägt, wenn es um ein bestimmtes Verhalten im Wettbewerb gehe.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT VERHALTEN Gesundheitspolitik Management Ökonomie Frankfurt