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Rechtswegzuständigkeit bei einer KrankenkassenwerbungGVG §17Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 W 251/04
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 52 bis 54
Dokument
85701
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Beschluss vom 29. April 2004 stellt das OLG Koblenz fest, maßgeblich für die Rechtswegzuständigkeit sei die Frage, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits in einem Aufgabenbereich anzusiedeln sei, dessen Erfüllung den Krankenkassen unmittelbar auf Grund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliege oder ob Grundlage des geltend gemachten Anspruches im wesentlichen Normen des Zivilrechtes seien. Das Streitverhältnis werde durch privatrechtliche Normen geprägt, wenn es um ein bestimmtes Verhalten im Wettbewerb gehe.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
VERHALTEN
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt