Zwei DRG-Verordnungen sind im Mai in Kraft getreten:Ministerium bestimmt den landesweiten Fallwert und die besonderen Einrichtungen
Tuschen, K.-H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 5 · S. 240 bis 244
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 11. März 2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) den Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FPVBE 2005) vorgelegt. Am 31. März 2005 folgte der Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (KFPV 2005). Nach der Anhörung von Verbänden und Ländern im April sind beide Verordnungen Mitte Mai 2005 in Kraft getreten. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.