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Der Staat soll den Wettbewerb sichern, indem er ihn zulässt Über die Wettbewerbstheorie und den Eingriff des Bundeskartellamtes in den Krankenhausmarkt

Jendges, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 5 · S. 270 bis 275

Dokument
85728
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Jendges, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 22
Seiten
270 bis 275
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Nach der Untersagung in Rhön-Grabfeld hat das Kartellamt mittlerweile den Kauf des Krankenhauses Eisenhüttenstadt durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Die Stadt ist daraufhin vom Kaufvertrag zurückgetreten, so dass diese Untersagung unmittelbar Wirkung gehabt hat. Der Autor dieses Beitrags vertritt die These, dass Wettbewerb im Krankenhausbereich herrscht und dass das Kartellrecht anwendbar ist, der Staat sich jedoch um den Wettbewerb im Krankenhausbereich auf andere Art und Weise kümmern sollte, als es jetzt geschehen ist.

Schlagworte

WETTBEWERB KRANKENHAUS KRANKENHAUSBEREICH PRIVAT PRIVATISIERUNG KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSPLANUNG VERHALTEN VERSTÄNDNIS FREIHEIT PATIENTEN ÜBERLEBEN ES INVESTITIONEN BERATUNG DOKUMENTATION