CareLit Fachartikel
Der Staat soll den Wettbewerb sichern, indem er ihn zulässt Über die Wettbewerbstheorie und den Eingriff des Bundeskartellamtes in den Krankenhausmarkt
Jendges, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 5 · S. 270 bis 275
Dokument
85728
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Untersagung in Rhön-Grabfeld hat das Kartellamt mittlerweile den Kauf des Krankenhauses Eisenhüttenstadt durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Die Stadt ist daraufhin vom Kaufvertrag zurückgetreten, so dass diese Untersagung unmittelbar Wirkung gehabt hat. Der Autor dieses Beitrags vertritt die These, dass Wettbewerb im Krankenhausbereich herrscht und dass das Kartellrecht anwendbar ist, der Staat sich jedoch um den Wettbewerb im Krankenhausbereich auf andere Art und Weise kümmern sollte, als es jetzt geschehen ist.
Schlagworte
WETTBEWERB
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSBEREICH
PRIVAT
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Rhön-Grabfeld
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Mittlerweile
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führen und wirtschaften im Krankenhaus
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