Wahlleistung Unterkunft
Trefz, U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 5 · S. 312 bis 316
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entgelte für Wahlleistungen dürfen in keinem unangemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. Diese Regelung des §17 Abs. 1 S. 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgC) bereitet bei den wahlärztlichen Leistungen gewöhnlich keine Probleme, da diese nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (COÄ) abgerechnet werden. Anders dagegen bei der zwischen dem Krankenhaus und dem Wahlleistungspatienten vereinbarten Wahlleistung Unterkunft. Über die Angemessenheit der Entgelte für diese Leistungen haben die DKG und der PKV bereits zum 1. August 2002 Empfehlungen abgegeben. Diese so genannte Gemeinsame Empfehlung grü…