CareLit Fachartikel
Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen der Qualitätssicherung
Polonius, M.-J. · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 36 bis 37
Dokument
85742
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt für den Krankenhausbereich die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 SGB V sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Der Ausschuss regelt außerdem die Grundsätze zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat noch vier weitere Aufgaben, die im Beitrag vorgestellt werden.
Schlagworte
QUALITAETSSICHERUNG
GESUNDHEITSWESEN
VERTRÄGE
BERLIN
INTERNET
ARBEIT
ORTHOPÄDIE
KRANKENHÄUSER
DATENSÄTZE
PATIENTEN
HÜFTGELENK
DEUTSCHLAND
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis
Frankfurt