Arzthaftung auf SchmerzensgeldBrandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. September 2004 - 1 U 14/04
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 43 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall nimmt die Klägerin die Beklagte wegen Arzthaftung auf Schmerzensgeld in Anspruch. Die Klägerin litt unter Neurodermitis, die Beschwerden der Krankheit verstärkten sich während einer Schwangerschaft. Die Klägerin wurde deshalb zur stationären Behandlung in die Hautklinik der Beklagten aufgenommen. Die Behandlung der Neurodermitis erfolgte u.a. durch UVA-Lichtbestrahlung. Am 19. Februar 2002 war infolge eines Versehens des Klinikpersonals der H1-Filter in dem Bestrahlungsgerät nicht geschlossen, sodass die Klägerin anteilig mit UVB-Strahlen bestrahlt wurde und Verbrennungen erlitt.