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Reichweite des § 1357 I BGB bei privater KrankenhausbehandlungOLG Köln, Urteil vom 7. Oktober 1998 - 5 U 174/97
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 4 · S. 47 bis 49
Dokument
85766
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Köln kommt in seinem Urteil vom 7. Oktober 1998 zu der Auffassung, dass die in einem vorformulierten Krankenhausaufnahmeantrag enthaltene Erklärung des Anmeldenden, für die Behandlungskosten gesamtschuldnerisch mit dem Patienten haften zu wollen, nach § 11 Nr. 14a AGBG unwirksam ist, falls der Anmeldende den Antrag lediglich als Vertreter des zu Behandelnden unterzeichnen wollte und nach dem äußeren Bild auch nur als solcher unterzeichnet hat.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
KOSTEN
PRIVATBEHANDLUNG
HÖHE
ZULASSUNG
PATIENTEN
ZEIT
ES
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
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