Festbeträge für patentgeschützte Wirkstoffe im GKV-Modernisierungsgesetz
Reese, U.; Posser, H. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 244 bis 249
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat durch die Neufassung des § 35 I a SGB V die Möglichkeit (wieder)eröffnet, Festbeträge für patentgeschützte Arzneimittel festzusetzen, wobei patentgeschützte Wirkstoffe, die eine therapeutische Verbesserung auch wegen geringerer Nebenwirkungen bedeuten, fest-betragsfrei bleiben. Am 15. 6. 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Entscheidungsgrundlagen1 der Festbetragsgruppenbildung für patentgeschützte Wirkstoffe (§ 35! und I a SGB V) gem. § 91 V 1 SGB V beschlossen und bekannt gemacht. Diese Entscheidungsgrundlagen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss als allgemei…