CareLit Fachartikel
ArbeitsförderungsrechtVerfassungswidrige Leistungskürzungen bei Lebensgemeinschaften
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 272 bis 274
Dokument
85779
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das SG Düsseldorf vertritt in seinem Beschluss vom 16. 02. 05 die Auffassung, dass eine Berücksichtigung für einen Grundsicherungsleistungsbezug nach dem SGB II nur bei Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft, das bedeutet bei der Annahme eines gegenseitigen Einstehens in den Notund Wechselfällen des Lebens, möglich ist. Das Bestehen einer Haushaltsund Wirtschaftsgemeinschaft ist nicht ausreichend.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
BUNDESSOZIALHILFEGESETZ
Bestehen
Düsseldorf
Vertritt
Seinem
Beschluss
Auffassung
Berücksichtigung
Einen
Grundsicherungsleistungsbezug
Eheähnlichen
Gemeinschaft
Bedeutet