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Radiologie und Recht - Ein MVZ muss am Hauptsitz alle ärztlichen Leistungen erbringen – eine ausschließliche Leistungserbringung in einer Zweigpraxis ist unzulässig
N.N. · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2009 · Heft 08 · S. 817-818
Dokument
858307
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu diesem Beitrag liegt in CareLit aktuell kein Abstract vor.
Schlagworte
RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Ver…