CareLit Fachartikel

Kriterien der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung Konsequenzen des geänderten Sozialrechts

Seidel, M. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2005 · Heft 6 · S. 1310 bis 1312

Dokument
85847
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Seidel, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 102
Seiten
1310 bis 1312
Erschienen: 2005-06-10 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Die Einführung des § 2 a SGB V mit der Vorgabe, die Belange chronisch kranker und behinderter Menschen in der Versorgung besonders zu beachten, hat zum Ziel, die individuellen Besonderheiten des Patienten bei den Leistungen zu berücksichtigen. Dies erfüllte bisher schon der § 27 a SGB V. Dagegen nehmen die mit dem GMG in das SGB V eingeführten Zuzahlungen und erheblichen Leistungseinschränkungen nur wenig auf die individuellen Besonderheiten der Versicherten Rücksicht.

Schlagworte

BEHINDERUNG BEDARFSPLANUNG GESETZGEBUNG TERMINOLOGIE AUSGABEN MENSCHEN PATIENTEN Deutsches Ärzteblatt Köln