CareLit Fachartikel
Kriterien der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung Konsequenzen des geänderten Sozialrechts
Seidel, M. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2005 · Heft 6 · S. 1310 bis 1312
Dokument
85847
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einführung des § 2 a SGB V mit der Vorgabe, die Belange chronisch kranker und behinderter Menschen in der Versorgung besonders zu beachten, hat zum Ziel, die individuellen Besonderheiten des Patienten bei den Leistungen zu berücksichtigen. Dies erfüllte bisher schon der § 27 a SGB V. Dagegen nehmen die mit dem GMG in das SGB V eingeführten Zuzahlungen und erheblichen Leistungseinschränkungen nur wenig auf die individuellen Besonderheiten der Versicherten Rücksicht.
Schlagworte
BEHINDERUNG
BEDARFSPLANUNG
GESETZGEBUNG
TERMINOLOGIE
AUSGABEN
MENSCHEN
PATIENTEN
Deutsches Ärzteblatt
Köln