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AusschlussfristenBundesarbeitsgericht: Ausschlussfristen können unter allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 7 · S. 30 bis 30
Dokument
85877
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 25. 5. 2005, Az.: 5 A ZR 572/04 Zwar können zweistufige Ausschlussfristen, d. h. solche, die nach einer formlosen oder schriftlichen Geltend-machung des Anspruchs zusätzlich die gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen erfordern, einzelvertraglich auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Für die zweite Stufe ist jedoch sine Mindestfrist von drei Monaten erforderlich.
Schlagworte
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSRECHT
HAMBURG
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
ENTSCHEIDUNG
BERATER
ES
PRAXIS
Altenheim
Hannover