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AusschlussfristenBundesarbeitsgericht: Ausschlussfristen können unter allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 7 · S. 30 bis 30

Dokument
85877
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
30 bis 30
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 25. 5. 2005, Az.: 5 A ZR 572/04 Zwar können zweistufige Ausschlussfristen, d. h. solche, die nach einer formlosen oder schriftlichen Geltend-machung des Anspruchs zusätzlich die gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen erfordern, einzelvertraglich auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Für die zweite Stufe ist jedoch sine Mindestfrist von drei Monaten erforderlich.

Schlagworte

URTEIL RECHTSPRECHUNG ARBEITSRECHT HAMBURG FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE ENTSCHEIDUNG BERATER ES PRAXIS Altenheim Hannover