Übernahmepflicht bei staatlicher Bedarfsausbildung ?
Baßlsperger, M. · Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 7 · S. 213 bis 221
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge von Verwaltungsreformen weichen staatliche Stellen von der bisherigen Übernahmenpraxis der ausgebildeten Nachwuchskräfte ab und nehmen keine oder nur einzelne Einstellungen trotz bestandener Laufbahnprüfung vor. Dies führt dazu, dass die Anwärter, mit ihrer speziellen ausschließlich auf die Bedürfnisse ihrer Behörden zugeschnittenen Ausbildung, eben wegen dieser Spezialisierung keine Chance besitzen, auf dem freien Arbeitsmarkt unterzukommen. Der Staat hat für die Ausbildung große Summen umsonst ausgegeben. Der Autor will mit seinem Beitrag eine Diskussion über die Fragen der Übernahmepflicht und eines S…