CareLit Fachartikel
Werbung mit Die Apotheke für die ganzheitliche Medizin ist unzulässig
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 77 bis 78
Dokument
85891
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall betreibt die Beklagte unter dem Dach des SinaVitalCenters in Leverkusen, zu dem auch eine Sauerstoffbar gehört, eine Apotheke. Für die Apotheke warb die Beklagte auf einem Werbeflyer mit dem Slogan: SinaVitalCenter - Wir sind immer für Sie da! Auf der Rückseite des Flyers hieß es außerdem: Die Apotheke für die ganzheitliche Medizin. Der Kläger sieht die Werbung als irreführend an.
Schlagworte
APOTHEKE
MEDIZIN
URTEIL
WETTBEWERB
Beklagte
Werbung
Ganzheitliche
Vorgestellten
Betreibt
Unter
Sinavitalcenters
Leverkusen
Sauerstoffbar
Gehört
Apotheke & Recht
Frankfurt