CareLit Fachartikel

Werbung mit Die Apotheke für die ganzheitliche Medizin ist unzulässig

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 77 bis 78

Dokument
85891
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
77 bis 78
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall betreibt die Beklagte unter dem Dach des SinaVitalCenters in Leverkusen, zu dem auch eine Sauerstoffbar gehört, eine Apotheke. Für die Apotheke warb die Beklagte auf einem Werbeflyer mit dem Slogan: SinaVitalCenter - Wir sind immer für Sie da! Auf der Rückseite des Flyers hieß es außerdem: Die Apotheke für die ganzheitliche Medizin. Der Kläger sieht die Werbung als irreführend an.

Schlagworte

APOTHEKE MEDIZIN URTEIL WETTBEWERB HÖHE ES WERBUNG SCHREIBEN ENTSPANNUNG UNTERLAGEN APOTHEKEN PERSÖNLICHKEIT PATIENTEN ZEIT Apotheke & Recht Frankfurt