CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft- Ein Anfahrtsweg von 45 bis 60 Minuten ist angemessen

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 5 · S. 222 bis 227

Dokument
85917
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
222 bis 227
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall ist der Kläger Oberarzt. Er begehrt die Feststellung, dass die Anweisung der Beklagten rechtsunwirksam sei, im Fall der Rufbereitschaft spätestens innerhalb von 45 Minuten nach Benachrichtigung in der Klinik anwesend zu sein. Der Kläger begehrt weiter die Feststellung, dass die Rufbereitschaft als Bereitschaftsdienst mit entsprechender Vergütung zu werten sei.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST KRANKENHAUS ZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BAT RECHT ARBEITSVERHÄLTNIS ORTHOPÄDIE ÄRZTE ES PATIENTEN ARBEITSLEISTUNG NOTFÄLLE WETTER DIENSTANWEISUNGEN