CareLit Fachartikel

Aktueller Aufenthalt; Pflegeplatz; Pflegewohngeld; Zuständigkeit

ZFSH/SGB, Starnberg · 2005 · Heft 6 · S. 345 bis 348

Dokument
85920
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
345 bis 348
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Für Pflegeplätze in NRW, die von Pflegebedürftigen aus anderen Bundesländern belegt sind, besteht mangels gesetzlich angeordneter Zuständigkeit eines nord-rheinwestfälischen Sozialhilfeträgers kein Anspruch auf die Gewährung von Pflegewohngeld (wie OVG NRW, Beschl. v. 14. 4. 2004 - 16 B 461/04). Die Zuständigkeitszuweisung an den Sozialhilfeträger des tatsächlichen aktuellen Aufenthaltsortes der Heim-pflegebedürftigen durch § 6 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung über die Förderung der Investitionen von Tages-, Nachtund Kurzpflegeeinrichtungen sowie über den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss vollstationärer Daue…

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER NATUR WOHNUNG KIND ES LEISTUNG INVESTITIONEN ZEIT ROLLE LANDESREGIERUNG FLÜCHTLINGE HÖHE ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ZFSH/SGB Starnberg