Integrierte Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden: Die Fachkompetenz muss zum Patienten kommen
Gerber, V. · Pflegezeitschrift · 2005 · Heft 6 · S. 374 bis 375
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Integrierte Versorgung bedeutet laut Gesetzlicher Krankenversicherung (§ 140a) eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder interdiszipinär-fachübergreifende Versorgung. In der Aufzählung möglicher Vertragspartner fehlt die Pflege. Dass das kein Grund ist, tatenlos zu bleiben, zeigt ein Blick nach Aurich. Seit kurzem gibt es dort ein Programm zur integrierten Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Die Besonderheit: Es wird weder von einem ärztlichen Spezialisten noch von einem Krankenhaus gesteuert, sondern von einem pflegerisch geleiteten KompetenzCenter (Kasten). Wie dies in der Praxis funkt…