CareLit Fachartikel
Vorsorgevollmachten bei affektiven Störungen, insbesondere bei der manischen Auslenkung
Wurzel, B. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 6 · S. 87 bis 88
Dokument
85980
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Grundsatz der Erforderlichkeit und Nachrangigkeit1 legt dar, dass ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden kann, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Freiwillige Hilfen, wie Schuldnerberatung, der Besuch einer Selbsthilfegruppe oder das Erteilen von umfassenden Vollmachten machen es möglich, Betreuungen zu vermeiden.
Schlagworte
PATIENTENVERFUEGUNG
BETREUUNG
VOLLMACHT
BETREUUNGSRECHT
FÜHRUNG
PRAXIS
KLASSIFIKATION
DEPRESSION
HAND
VERHALTEN
WAHNVORSTELLUNGEN
PERSONEN
SICHERHEIT
MENSCHEN
ARBEIT
ZEIT