CareLit Fachartikel

Vorsorgevollmachten bei affektiven Störungen, insbesondere bei der manischen Auslenkung

Wurzel, B. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2005 · Heft 6 · S. 87 bis 88

Dokument
85980
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Wurzel, B.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
87 bis 88
Erschienen: 2005-06-03 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Grundsatz der Erforderlichkeit und Nachrangigkeit1 legt dar, dass ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden kann, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Freiwillige Hilfen, wie Schuldnerberatung, der Besuch einer Selbsthilfegruppe oder das Erteilen von umfassenden Vollmachten machen es möglich, Betreuungen zu vermeiden.

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG BETREUUNG VOLLMACHT BETREUUNGSRECHT FÜHRUNG PRAXIS KLASSIFIKATION DEPRESSION HAND VERHALTEN WAHNVORSTELLUNGEN PERSONEN SICHERHEIT MENSCHEN ARBEIT ZEIT