CareLit Fachartikel
Festlegung der ArbeitszeitenUrteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2004 (6 AZR 567/03)
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2005 · Heft 6 · S. 488 bis 489
Dokument
85998
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Arbeitgeber ist berechtigt, neben Inhalt und Ort auch die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Sind Pflegekräfte deshalb verpflichtet, im Einsatzplan von der Pflegedienstleitung vorgesehene Arbeitszeiten in jedem Fall zu akzeptieren? Was ist von einer Arbeitszeitverteilung zu halten, bei der bestimmte Mitarbeiter regelmäßig bevorzugt und andere oft benachteiligt werden? Das Bundesarbeitsgericht hat im folgenden Urteil näher dargestellt, welchen Beschränkungen Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung unterliegen
Schlagworte
TAETIGKEIT
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
PRAXIS
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen