CareLit Fachartikel

Festlegung der ArbeitszeitenUrteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2004 (6 AZR 567/03)

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2005 · Heft 6 · S. 488 bis 489

Dokument
85998
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
488 bis 489
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Jeder Arbeitgeber ist berechtigt, neben Inhalt und Ort auch die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Sind Pflegekräfte deshalb verpflichtet, im Einsatzplan von der Pflegedienstleitung vorgesehene Arbeitszeiten in jedem Fall zu akzeptieren? Was ist von einer Arbeitszeitverteilung zu halten, bei der bestimmte Mitarbeiter regelmäßig bevorzugt und andere oft benachteiligt werden? Das Bundesarbeitsgericht hat im folgenden Urteil näher dargestellt, welchen Beschränkungen Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung unterliegen

Schlagworte

TAETIGKEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ PRAXIS Die Schwester Der Pfleger Melsungen