CareLit Fachartikel
Einblick, wem Einblick gebührt
Richter, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2005 · Heft 7 · S. 22 bis 24
Dokument
86052
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenund Pflegekassen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht befugt, personenbezogene Daten, wie sie die Pflegedokumentation enthält, von Pflegediensten zur Prüfung anzufordern. Dies hat der Bundesdatenschutz-beauftragte nun unmissver-ständlich festgestellt. Er fordert die Kassen auf, entsprechende Anforderungen künftig zu unterlassen.
Schlagworte
PFLEGEDOKUMENTATION
MDK
DATENSCHUTZ
KRANKENPFLEGE
RICHTLINIE
THERAPIE
SICHERHEIT
UNTERLAGEN
ZEIT
HÖHE
ÄRZTE
OFFENLEGUNG
ES
GESUNDHEIT
RECHTSANWÄLTE
DOKUMENTATION