Verjährung von GebührenforderungenAnmerkung zur Entscheidung des BVerwG, Az.: BVerwG 3 C 56.04 vom 24. Februar 2005*
Bakhschai, B. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 255 bis 255
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Februar 2005 befasst sich mit der Verjährung von Gebührenforderungen für Arzneimittelzulassungen. Es wurde festgestellt, dass der Gebührenanspruch vier Jahre nach Antragstellung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG verjährt, unabhängig von der Fälligkeit. Die Vorinstanzen wurden in ihrer Auffassung bestätigt, dass diese Regelung eine absolute Verjährungsgrenze darstellt. Da die Gebührenansprüche bereits verjährt waren, sind die entsprechenden Bescheide rechtswidrig. Diese Entscheidung könnte zu erheblichen