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Verjährung von GebührenforderungenAnmerkung zur Entscheidung des BVerwG, Az.: BVerwG 3 C 56.04 vom 24. Februar 2005*

Bakhschai, B. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 255 bis 255

Dokument
86128
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Bakhschai, B.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
255 bis 255
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Februar 2005 befasst sich mit der Verjährung von Gebührenforderungen für Arzneimittelzulassungen. Es wurde festgestellt, dass der Gebührenanspruch vier Jahre nach Antragstellung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG verjährt, unabhängig von der Fälligkeit. Die Vorinstanzen wurden in ihrer Auffassung bestätigt, dass diese Regelung eine absolute Verjährungsgrenze darstellt. Da die Gebührenansprüche bereits verjährt waren, sind die entsprechenden Bescheide rechtswidrig. Diese Entscheidung könnte zu erheblichen

Schlagworte

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