CareLit Fachartikel

Zur Gebührenerhebung für die Registrierung von Arzneimitteln

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 281 bis 283

Dokument
86132
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
281 bis 283
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Fachtext behandelt die rechtlichen Grundlagen zur Gebührenerhebung für die Registrierung von Arzneimitteln. Im Fall eines Gebührenbescheids, der von der Beklagten für die Bearbeitung von Anträgen auf Arzneimittelregistrierung erlassen wurde, stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Gebührenerhebung rechtswidrig war. Die Beklagte hatte Gebühren für Verwaltungstätigkeiten verlangt, die jedoch nicht als „Entscheidungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) gelten. Das Gericht betonte, dass Gebühren nur für tatsächliche Entscheidungen erhoben werden dürfen und nicht für

Schlagworte

GEBUEHREN ES GANG HÖHE RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG THERAPIE LUNGE ÄRZTE TUMOREN GESUNDHEIT SCHREIBEN Pharma Recht Frankfurt