CareLit Fachartikel
Zur Gebührenerhebung für die Registrierung von Arzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 281 bis 283
Dokument
86132
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Fachtext behandelt die rechtlichen Grundlagen zur Gebührenerhebung für die Registrierung von Arzneimitteln. Im Fall eines Gebührenbescheids, der von der Beklagten für die Bearbeitung von Anträgen auf Arzneimittelregistrierung erlassen wurde, stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Gebührenerhebung rechtswidrig war. Die Beklagte hatte Gebühren für Verwaltungstätigkeiten verlangt, die jedoch nicht als „Entscheidungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) gelten. Das Gericht betonte, dass Gebühren nur für tatsächliche Entscheidungen erhoben werden dürfen und nicht für
Schlagworte
GEBUEHREN
ES
GANG
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
THERAPIE
LUNGE
ÄRZTE
TUMOREN
GESUNDHEIT
SCHREIBEN
Pharma Recht
Frankfurt