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Mehr Geld für Gutachten – zur Reform der Vergütung für Sachverständige

Kim-Victoria Seibert, Albrecht Wienke · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2021 · Heft 07 · S. 730-731

Dokument
861438
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Autor:innen
Kim-Victoria Seibert, Albrecht Wienke
Ausgabe
Heft 07 / 2021
Jahrgang 81
Seiten
730-731
Erschienen: 2021-07-01 00:00:00
ISSN
0016-5751

Zusammenfassung

Anfang 2021 sind wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Wirtschaftliche Verbesserungen hat nicht nur der (teilweise) Wegfall des Solidaritätszuschlags gebracht; auch die Vergütung von Sachverständigen in Gerichts- oder Ermittlungsverfahren bzw. behördlichen Angelegenheiten ist angehoben worden. Einheitliche Regelungen über diese Honorare sind seit jeher im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgehalten. Das JVEG wurde nun durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 01.01.2021 modernisiert.

Schlagworte

Geburtshilfe und Frauenheilkunde