CareLit Fachartikel
Zur Überwachungspflicht kooperierender Ärzte
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 53 bis 61
Dokument
86159
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 14. September 2005 stellt das OLG Naumburg fest, dass der Chirurg grundsätzlich nicht für die Behandlungsfehler des Anästhesisten einsteht, wenn bei einer ambulanten Operation der Chirurg und ein Anästhesist in horizontaler Arbeitsteilung zusammenarbeiten. Grundsätzlich besteht keine Überwachungspflicht der kooperierenden Ärzte.
Schlagworte
THERAPIE
PATIENTENUEBERWACHUNG
AUFWACHRAUM
SCHMERZENSGELD
ALLGEMEINNARKOSE
KRANKENHAUS
HAFTPFLICHT
GESICHT
LEISTUNG
KRANKHEIT
MENSCHEN
ALTERN
GESUNDHEIT
BEHANDLUNGSFEHLER
ANÄSTHESISTEN
ZIRKUMZISION