Einzelheiten zur Gleichstellung nach § 68 SGBIX
Neumann, O. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 6 · S. 89 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein tief greifender Einschnitt in die Biographie eines jeden Menschen. Der im Anschluss drohenden Langzeitarbeitslosigkeit wird nach den Regelungen des Hartz IV-Gesetzes durch die Zuweisung einer jedweden Beschäftigung entgegengenwirkt. Letzteres wird in § 10 SGB II präzisiert, wonach dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen u. a. jede Arbeit zumutbar ist, es sei denn, dass er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die genannten Einschränkungen könnten durch eine Gleichstellung möglicherweise formalisiert werden.…