CareLit Fachartikel

Berücksichtigung von Arbeitnehmern in Altersteilzeit im Ausgleichsabgabeverfahren

Kuhknann, E. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 6 · S. 94 bis 97

Dokument
86163
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kuhknann, E.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
94 bis 97
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Immer mehr Arbeitnehmer machen von der Möglichkeit Gebrauch, schrittweise aus dem Erwerbs-C-Sieben auszuscheiden, indem sie mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Ob und wie die Arbeitsplätze dieser Arbeitnehmer bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe zu berücksichtigen sind und ob die schwerbehinderten Mitarbeiter in Altersteilzeit auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob der Arbeitnehmer das so genannte Teilzeitmodell oder aber das so genannte Blockmodell in Anspruch nimmt.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER UNTERNEHMEN GESETZ ARBEITSZEIT ES KAUSALITÄT ARBEITSPLATZ MENSCHEN ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS TIERE PERSONEN ORIENTIERUNG FORTBEWEGUNG