Berücksichtigung von Arbeitnehmern in Altersteilzeit im Ausgleichsabgabeverfahren
Kuhknann, E. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 6 · S. 94 bis 97
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer mehr Arbeitnehmer machen von der Möglichkeit Gebrauch, schrittweise aus dem Erwerbs-C-Sieben auszuscheiden, indem sie mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Ob und wie die Arbeitsplätze dieser Arbeitnehmer bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe zu berücksichtigen sind und ob die schwerbehinderten Mitarbeiter in Altersteilzeit auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob der Arbeitnehmer das so genannte Teilzeitmodell oder aber das so genannte Blockmodell in Anspruch nimmt.