CareLit Fachartikel

Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der ebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament…

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 64 bis 67

Dokument
86204
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
64 bis 67
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der Text behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht von Ärzten bei der Verschreibung von Medikamenten mit potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen. Im konkreten Fall klagte eine Patientin, die nach der Einnahme des Antikonzeptionsmittels „Cyclosa“ einen Schlaganfall erlitt, weil sie nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere die Wechselwirkungen mit Nikotin, aufgeklärt wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Arzt nicht nur auf die Gebrauchsinformation des Medikaments hinweisen, sondern auch eine umfassende Aufklärung über die spezifischen Risiken vornehmen

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ES ARBEIT SICHERHEIT DYSMENORRHOE RISIKO SCHADENSERSATZ TABLETTEN RAUCHEN BERATUNG VERHALTEN BEHANDLUNGSFEHLER RAUCHER BEURTEILUNG