Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der ebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament…
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 64 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht von Ärzten bei der Verschreibung von Medikamenten mit potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen. Im konkreten Fall klagte eine Patientin, die nach der Einnahme des Antikonzeptionsmittels „Cyclosa“ einen Schlaganfall erlitt, weil sie nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere die Wechselwirkungen mit Nikotin, aufgeklärt wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Arzt nicht nur auf die Gebrauchsinformation des Medikaments hinweisen, sondern auch eine umfassende Aufklärung über die spezifischen Risiken vornehmen